BFSG

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Stichtag 28. Juni 2025

Wir machen Ihre PDF-Dateien barrierefrei!

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nennt Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 nur noch barrierefrei angeboten werden dürfen.

Dazu zählen zum Beispiel:

Produkte

    • Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone

    • Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten

    • Fernsehgeräte mit Internetzugang

    • E-Book-Lesegeräte

    • Router

Dienstleistungen

    • E-Books

    • Telekommunikationsdienste

    • auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr

    • Bankdienstleistungen

    • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

    • Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals)

Die Internetseite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet umfangreiche Informationen zum BFSG und hilfreiche Leitlinien für die Anwendung.

Barrierefreie PDF-Dateien

Teilweise fallen PDF-Dateien direkt unter das BFSG (z. B. als Format für E-Books) oder als notwendige Ergänzung zu den betroffenen Produkten und Dienstleistungen. Hierzu gehören z. B. Gebrauchsanleitungen

Illustration einer Checkliste am Handy

Better safe than sorry!

Erfüllen Produkte oder Dienstleistungen nicht die Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen, kann die Marktüberwachungsbehörde Maßnahmen ergreifen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Die Marktüberwachungsbehörde kann nicht zulässige Produkte vom deutschen Markt nehmen oder die Einstellung von nicht barrierefreien Dienstleistungen anordnen

Wir bieten rechtssichere PDF-Dateien!

Dazu gehören sämtliche Broschüren, Flyer, Forschungsberichte, Zeitschriften, Formulare und eben auch E-Books und Gebrauchsanleitungen.